Benutzerordnung für die Computersäle der Realschule plus und Fachoberschule
Die Computersäle im Alfred-Grosser-Schulzentrum stehen all denjenigen zur Verfügung, die an Lehrveranstaltungen der gemeinsamen Orientierungsstufe sowie der Realschule plus teilnehmen. Eine Benutzung darüber hinaus ist nur nach Absprache mit dem Computersaalbetreuer möglich.
Alle benutzerberechtigten Schüler und Lehrkräfte dürfen den Internet-Zugang kostenlos benutzen.
Mit seiner Unterschrift und dem Eintrag in die Benutzerliste am Arbeitsplatz akzeptiert der Benutzer das Einverständnis dieser Benutzerordnung.
Der Zugang zu dem Computersaal erfolgt in Absprache mit dem Computersaalbetreuer. Um die ständige Verfügbarkeit der einzelnen Arbeitsplätze zu gewährleisten, muss sich jeder Nutzer entsprechend den Hinweisen und Weisungen des Lehrpersonals verhalten. Als Grundlage dient die folgende mit den Schulleitern des Schulzentrums beschlossene Benutzer- und Computersaalordnung.
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Zur Information
Alle aufgerufenen Internet-Seiten können protokolliert und somit zurückverfolgt werden!
Die Monitore aller Rechner können vom Lehrerarbeitsplatz eingesehen werden.
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Name, Vorname (Schüler/in) Klasse
Hiermit bestätige ich, die Benutzerordnung für die Computersäle des Alfred-Grosser-Schulzentrums Bad Bergzabern gelesen zu haben. Darüber hinaus verpflichte ich mich, die Regeln dieser Benutzerordnung zu befolgen.
Bad Bergzabern,
– Datum –
Unterschrift der Schülerin / des Schülers Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Ordnung zur Nutzung von Handys, Smartphones und anderer mobiler elektronischer Geräte
§1 Handys, Smartphones und andere mobile elektronische Geräte sind in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr im gesamten Schulgebäude mit Ausnahme des Foyers auszuschalten und nicht sichtbar zu verstauen.
§2 Ausnahmen von §1 gelten, wenn diese Geräte im Schulunterricht eingesetzt werden, und in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache und mit Genehmigung einer für die Schülerin oder den Schüler zuständigen Lehrkraft.
§3 Regelung für die FOS: Unbeschadet der Regelung in §1 ist den Schülerinnen und Schülern der FOS die Nutzung der Geräte ausschließlich in den FOS-Räumen gestattet.
§4 Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen §1, wird das Gerät durch die zuständige Lehrkraft eingezogen und kann am Ende des Unterrichtstages der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers im Sekretariat abgeholt werden. Die Lehrkraft und Sekretariatskräfte haften für Verlust und Beschädigung des abgegebenen Geräts nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§5 Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf Handys, Smartphones und anderen mobile elektronische Geräte zu laden, solche weiter zu senden oder sonst wie zu verbreiten.
§6 Das heimliche Fotografieren und Filmen sowie Tonmitschnitte verstoßen gegen geltendes Recht. Das Einstellen solcher illegaler Aufnahmen in das Internet stellt zudem einen Straftatbestand gemäß §201a des Strafgesetzbuches dar und kann strafrechtlich wie zivilrechtlich verfolgt werden.
§7 Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung erzieherische Einwirkungen nach §96 oder Ordnungsmaßnahmen nach §97 ÜSchO einleiten. Insbesondere werden die Eltern/Erziehungsberechtigte informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulausschluss ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Geräts nach jugendgefährdenden Inhalten.
§8 Bei Leistungsüberprüfungen müssen Handys, Smartphones und andere mobile elektronische Geräte auf dem Lehrerpult abgelegt werden. Das Beisichführen nicht abgelegter Geräte wird als Täuschungsversuch gewertet.
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Ich/Wir habe/n die Ordnung zur Nutzung von Handys, Smartphones und anderer mobile elektronischer Geräte zur Kenntnis genommen.
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Datum, Unterschrift der Schülerin/des Schülers Unterschrift Erziehungsberechtigte
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Unser Sekretariat wird geleitet von Frau Petra Schmitz. Das Sekretariat ist besetzt von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar unter: Fon: 06343 98900 Fax: 06343 989016 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Frau Schlosser
- Mitarbeiterin in der Ganztagsschule al TVL-Kraft
- verantwortlich in der Mittagspause für die Spielothek und anschließend für die GTS-Schüler der Mittelstufe (Klasse 7-9)
Frau Bretz
- Mitarbeiterin in der Ganztagsschule al TVL-Kraft
- organisatorische Regelungen am Nachmittag
- Aufsicht in der Mensa während der Mittagspause
Natürlich ist es am besten, wenn Eltern ihre Anliegen direkt mit den Lehrern oder den Klassenleitern klären. Entsprechende Sprechstunden der Lehrer wurden dafür ja auch eingerichtet. Sollte dieser Termin einmal absolut nicht passen, so kann, nach Absprache und in begründeten Einzelfällen, sicherlich auch ein persönlicher Gesprächstermin außerhalb der normalen Sprechzeiten mit der Lehrkraft vereinbart werden. Sollte dies jedoch einmal nicht klappen und der Weg über die Klassenelternvertreter ebenfalls nicht möglich oder von Eltern nicht gewünscht sein, so haben wir immer und für jeden ein offenes Ohr!
Die Mitglieder des Schulelternbeirats:
Hinten v. l.: Jessica Pfundstein, Sabine Reinhard, Silke Burckhardt-Nühs, Thorsten Waibel, Monika Schönlaub
Vorne v. l.: Claudia Jelinka, Michael Pfundstein, Natascha Schlinck, Monika Geisser, Thomas Kirschenmann (Vorsitzender), Dirk Bürger
Sie wünschen Kontakt zum Schulelternbeirat? Bitte hier klicken.
Sollten Sie sich weiter über die Aufgaben des Schulelternbeirates informieren wollen, können Sie diese unter dem Landesgesetz über die Schulen in Rheinland Pfalz (§ 40) gerne nachlesen.
Wir vom Schulelternbeirat verstehen uns als Vermittler zwischen allen Eltern und Lehrern sowie der Schulleitung. Wir bringen eigene Ideen ein und ergreifen Initiativen zur Gestaltung des Schullebens.
Besonders wichtig ist uns der enge Kontakt zu den Eltern. Unser Selbstverständnis lautet: „Von Eltern für Eltern“.