|
Kritik
Die
Reform unseres Sozialstaates ist wegen der hohen Staatsverschuldung (1,4
Billionen Euro), der aktuellen Neuverschuldung (43,5 Mrd. €), der hohen Kosten
für die Arbeitslosigkeit (ca. 75 Mrd. €), der demographischen Entwicklung
(Zahlungen den Bundes an Rentenkasse 2005: ca. 80 Mrd. €) sowie wegen der
internationalen Konkurrenz um günstige Arbeitsplätze
(Globalisierung) erforderlich.
Hartz
IV will Arbeitslose fordern und fördern, sodass sie sich nicht in der
notorischen „sozialen Hängematte“ ausruhen. Bisher war Arbeitslosigkeit für
bestimmte Personen – insbesondere für Langzeitarbeitslose, die
Arbeitslosenhilfe bezogen (53% des letzten durchschnittlichen Nettogehaltes für
einen Empfänger ohne Kind) – attraktiver als Erwerbsarbeit. Das
Lohnabstandsgebot wird ab 2005 realisiert. Die eigentlichen Gewinner von Hartz
IV sind die ehemaligen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger, weil sie ab 2005
finanziell nicht schlechter dastehen als bisher – im Gegenteil: Die Vermögensfreibeträge
werden sogar erhöht und es werden auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt; außerdem
haben sie das Recht, von einem Fallmanager betreut zu werden.
Dass
mit Hartz IV die Vermittlung von Arbeitslosen forciert in Angriff genommen wird,
ist angesichts bisheriger geringer Erfolge lobenswert. Ob sich die ursprüngliche
Hoffnung der Hartz-Kommission, in den nächsten 3 Jahre 2 Millionen Arbeitslose
in Lohn und Brot zu bringen, erfüllt, scheint indes sehr fraglich. Das liegt
u.a. an dem mangelnden Förderkonzept. Zum Beispiel sind die Zuverdienstregeln
zu rigide. Es lohnt sich kaum, Jobs anzunehmen, da man von jedem zusätzlichen
Euro, den man brutto verdient, nur durchschnittlich 20% behalten darf. Zu
kritisieren gibt es allerdings noch mehr: 1. Die Informationspolitik der
Bundesregierung ließ etwas zu wünschen übrig. Die 16 Seiten langen
ALG-II-Anträge bereiteten einigen Leuten Probleme. 2.
Eine Person, die jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt
hat, bekommt nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit nicht mehr als jemand, der z.B.
gerade 1 Jahr gearbeitet hat. 3. Das Problem der Zumutbarkeit. Sind die
Fallmanager unter Umständen „unqualifiziert bzw. überfordert“? Uwe Berlit,
Richter am Bundesverwaltungsgericht, befürchtet dies. 4. Berlit sieht auch
dringenden Änderungsbedarf bei den Arbeitslosen unter 25 Jahren. Wenn sie gegen
die Vorgaben verstoßen oder keine Verbindung eingehen , wird ihnen das ALG II
sofort für 3 Monate gestrichen, was sich bei Jugendlichen äußerst
problematisch auswirken kann, wenn sie z.B. schon eine eigene Wohnung haben, die
Miete aber nicht bezahlen können, da ihnen das ALG II gestrichen wurde.
Wir
schlagen folgende arbeitsmarktpolitischen Verbesserungen vor: 1. Eine Senkung
der Sozialversicherungsbeiträge, die wegen der hohen Lohnnebenkosten in
Deutschland erforderlich ist, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. 2. Mehr
Lohnsubventionen im Niedriglohnsektor.
|