Kritik

 

Die Reform unseres Sozialstaates ist wegen der hohen Staatsverschuldung (1,4 Billionen Euro), der aktuellen Neuverschuldung (43,5 Mrd. €), der hohen Kosten für die Arbeitslosigkeit (ca. 75 Mrd. €), der demographischen Entwicklung (Zahlungen den Bundes an Rentenkasse 2005: ca. 80 Mrd. €) sowie wegen der internationalen Konkurrenz um günstige Arbeitsplätze  (Globalisierung) erforderlich.

 

Hartz IV will Arbeitslose fordern und fördern, sodass sie sich nicht in der notorischen „sozialen Hängematte“ ausruhen. Bisher war Arbeitslosigkeit für bestimmte Personen – insbesondere für Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosenhilfe bezogen (53% des letzten durchschnittlichen Nettogehaltes für einen Empfänger ohne Kind) – attraktiver als Erwerbsarbeit. Das Lohnabstandsgebot wird ab 2005 realisiert. Die eigentlichen Gewinner von Hartz IV sind die ehemaligen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger, weil sie ab 2005 finanziell nicht schlechter dastehen als bisher – im Gegenteil: Die Vermögensfreibeträge werden sogar erhöht und es werden auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt; außerdem haben sie das Recht, von einem Fallmanager betreut zu werden.

 

Dass mit Hartz IV die Vermittlung von Arbeitslosen forciert in Angriff genommen wird, ist angesichts bisheriger geringer Erfolge lobenswert. Ob sich die ursprüngliche Hoffnung der Hartz-Kommission, in den nächsten 3 Jahre 2 Millionen Arbeitslose in Lohn und Brot zu bringen, erfüllt, scheint indes sehr fraglich. Das liegt u.a. an dem mangelnden Förderkonzept. Zum Beispiel sind die Zuverdienstregeln zu rigide. Es lohnt sich kaum, Jobs anzunehmen, da man von jedem zusätzlichen Euro, den man brutto verdient, nur durchschnittlich 20% behalten darf. Zu kritisieren gibt es allerdings noch mehr: 1. Die Informationspolitik der Bundesregierung ließ etwas zu wünschen übrig. Die 16 Seiten langen ALG-II-Anträge bereiteten einigen Leuten Probleme. 2.  Eine Person, die jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit nicht mehr als jemand, der z.B. gerade 1 Jahr gearbeitet hat. 3. Das Problem der Zumutbarkeit. Sind die Fallmanager unter Umständen „unqualifiziert bzw. überfordert“? Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, befürchtet dies. 4. Berlit sieht auch dringenden Änderungsbedarf bei den Arbeitslosen unter 25 Jahren. Wenn sie gegen die Vorgaben verstoßen oder keine Verbindung eingehen , wird ihnen das ALG II sofort für 3 Monate gestrichen, was sich bei Jugendlichen äußerst problematisch auswirken kann, wenn sie z.B. schon eine eigene Wohnung haben, die Miete aber nicht bezahlen können, da ihnen das ALG II gestrichen wurde.

 

Wir schlagen folgende arbeitsmarktpolitischen Verbesserungen vor: 1. Eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, die wegen der hohen Lohnnebenkosten in Deutschland erforderlich ist, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. 2. Mehr Lohnsubventionen im Niedriglohnsektor.