Hartz 1: 01.01.2003

-Schnellvermittlung : Nach Kündigung sofort dem Arbeitsamt melden, ansonsten Gefahr des Abzugs von Tagessätzen des Arbeitslosengeldes ( pro Arbeitstag sieben bis 50 € ).

-Personal-Service Agenturen: In der Regel sind es private Agenturen, die diese Formen von Leiharbeit ermöglichen. Dadurch soll der Einstieg in das ,, normale“ Berufsleben erleichtert werden, jedoch sollte so ein Arbeitsvertrag nicht zwölf Monate überschreiten.

-Bildungsgutscheine: Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur um Vermittlungschancen zu verbessern.

- Arbeitslosen-Unterstützung: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden von den üblichen Anpassungen an das Lohnniveau abgelöst.

 

Hartz 2: 01.01.2003

- Beweislast-Umkehr: Arbeiter muss beweisen, dass er nicht schuldhaft zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen hat.

-Neue Beschäftigungsarten : Mini- Jobs - Die für die Beschäftigten abgaben- und steuerfreie Verdienstgrenze steigt von 325 auf 400 €. Gewerbliche Arbeitgeber entrichten Pauschalgelder von 25 % , Privathaushalte 12 %.

- Selbstständigkeit: „Ich -AGs“ sollen zur Verminderung der Schwarzarbeit und auch der Arbeitslosigkeit führen. Existenzgründungszuschuss -3 Jahre- bei Jahreseinkommen weniger

als 25.000 €.

Hartz 3: 01.01.2004

Umbau der ,,Bundesanstalt“( Arbeitsverwaltung) zur ,, Bundesagentur“. Sie verspricht eine vermehrte Vermittlung der Arbeit und keine Verwaltung - die Kunden sollten nicht mehr ein bürokratischer Akt sein.

Vereinfachte Berechnung des Arbeitslosengeldes, Verkürzung des Anspruchs

Neuausrichtung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM),

Konzentration auf Problemregionen