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Hartz 1: 01.01.2003
-Schnellvermittlung : Nach Kündigung sofort dem Arbeitsamt melden, ansonsten
Gefahr des Abzugs von Tagessätzen des Arbeitslosengeldes ( pro Arbeitstag
sieben bis 50 € ).
-Personal-Service Agenturen: In der Regel sind es private Agenturen, die
diese Formen von Leiharbeit ermöglichen. Dadurch soll der Einstieg in das ,,
normale“ Berufsleben erleichtert werden, jedoch sollte so ein Arbeitsvertrag
nicht zwölf Monate überschreiten.
-Bildungsgutscheine: Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die
Arbeitsagentur um Vermittlungschancen zu verbessern.
- Arbeitslosen-Unterstützung: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden
von den üblichen Anpassungen an das Lohnniveau abgelöst.
Hartz 2: 01.01.2003
- Beweislast-Umkehr: Arbeiter muss beweisen, dass er nicht schuldhaft zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen hat.
-Neue Beschäftigungsarten : Mini- Jobs - Die für die Beschäftigten
abgaben- und steuerfreie Verdienstgrenze steigt von 325 auf 400 €. Gewerbliche
Arbeitgeber entrichten Pauschalgelder von 25 % , Privathaushalte 12 %.
- Selbstständigkeit: „Ich -AGs“ sollen zur Verminderung der
Schwarzarbeit und auch der Arbeitslosigkeit führen. Existenzgründungszuschuss
-3 Jahre- bei Jahreseinkommen weniger
als 25.000 €.
Hartz 3: 01.01.2004
Umbau der ,,Bundesanstalt“( Arbeitsverwaltung) zur ,, Bundesagentur“. Sie
verspricht eine vermehrte Vermittlung der Arbeit und keine Verwaltung - die
Kunden sollten nicht mehr ein bürokratischer Akt sein.
Vereinfachte Berechnung des Arbeitslosengeldes, Verkürzung des Anspruchs
Neuausrichtung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM),
Konzentration auf Problemregionen
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