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Für bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe rund 2,1
Millionen Betroffene |
Für bisherige Erwerbsfähige Sozialhilfebezieher rund
900 000 Betroffene |
| Geldleistung |
Überwiegende Verschlechterung, da die heutige Arbeitslosenhilfe meist über dem heutigen
Sozialhilfeniveau liegt. |
Keine Veränderung, da Sonderleistungen zukünftig
im Regelsatz enthalten sind. |
| Rentenversicherung |
Verschlechterung, da künftig nur Mindestbetrag
gezahlt wird. |
Verbesserung, da bislang keine Beiträge gezahlt werden |
| Kranken- und Pflegeversicherung |
Keine Veränderung. |
Verbesserung, da heute oft keine Beträge gezahlt werden. |
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Geschütztes Privatvermögen
(10000- 20000€) |
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Verbesserung, da Freibeträge zur Altersvorsorge erhöht werden.
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Verbesserung,
da Freibetrag erhöht wird. |
| Geschütztes Privatvermögen von Kindern |
Verschlechterung, da Vermögen von Kindern heute
unberücksichtigt bleibt. |
Verbesserung, da Freibetrag erhöht wird (1279€). |
| Rückgriff auf Unterstützung durch Eltern oder
Kinder |
Keine Veränderung |
Verbesserung, Rückgriff ist ausdrücklich ausgeschlossen. |
| Auto |
Keine Veränderung |
Verbesserung, da heute in der Regel kein Auto erlaubt wird. |
| Anspruch auf Vermittlung der Arbeitsagentur |
Keine Veränderung |
Verbesserung,
da heute kein Anspruch besteht. |