Folgen:

 

Für bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe rund 2,1 Millionen Betroffene Für bisherige Erwerbsfähige Sozialhilfebezieher rund 900 000 Betroffene
Geldleistung

Überwiegende Verschlechterung, da die heutige Arbeitslosenhilfe meist über dem heutigen Sozialhilfeniveau liegt.

Keine Veränderung, da Sonderleistungen zukünftig im Regelsatz enthalten sind.
Rentenversicherung Verschlechterung, da künftig nur Mindestbetrag gezahlt wird. Verbesserung, da bislang keine Beiträge gezahlt werden
Kranken- und Pflegeversicherung Keine Veränderung. Verbesserung, da heute oft keine Beträge gezahlt werden.

Geschütztes Privatvermögen
(10000- 20000€)

Verbesserung, da Freibeträge zur Altersvorsorge erhöht werden.

Verbesserung, da Freibetrag erhöht wird.
Geschütztes Privatvermögen von Kindern Verschlechterung, da Vermögen von Kindern heute unberücksichtigt bleibt. Verbesserung, da Freibetrag erhöht wird (1279€).
Rückgriff auf Unterstützung durch Eltern oder Kinder Keine Veränderung Verbesserung, Rückgriff ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Auto Keine Veränderung Verbesserung, da heute in der Regel kein Auto erlaubt wird.
Anspruch auf Vermittlung der Arbeitsagentur Keine Veränderung

Verbesserung, da heute kein Anspruch besteht.