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Hartz
IV: Fakten statt Vorurteile
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Eine
so grundlegende Reform wie die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
löst verständlicherweise viele Fragen aus. Wir geben Antworten auf manche
falsche Behauptungen
der letzten Zeit:
Ist
Hartz IV Armut per Gesetz?
Nein.
Im Gegenteil: Mit Hartz IV werden erstmals alle Kräfte auf die Überwindung der
Arbeitslosigkeit konzentriert. Vorrangiges Ziel ist die individuelle, umfassende
und intensive Hilfe bei der Arbeitsuche. Hierfür werden alle kompetenten
Akteure vor Ort zusammenarbeiten. Auch finanziell braucht niemand einen Absturz
zu befürchten. Jeder, der bedürftig ist, erhält das neue Arbeitslosengeld II
(ALGII). In den neuen Bundesländern sind das 331 Euro für allein stehende
Arbeitslose, 596 Euro monatlich für zusammenlebende (Ehe-) Paare. Dazu kommen für
Kinder je nach Lebensalter bis zu 265 Euro. Der Übergang von Arbeitslosengeld
zu ALG II wird durch einen Zuschlag abgefedert. Kosten für die Miete einer
angemessenen Wohnung und für Heizung werden zusätzlich in voller Höhe übernommen.
Muss
ich als Arbeitsloser in die Platte zwangsumziehen?
Nein.
Ein Umzug kommt nur dann in Betracht, wenn die Wohnung „unangemessen“ groß
ist. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Menschen, die ab dem 1.1.2005 ALG II
beziehen werden, leben jedoch in „angemessenen“ Wohnungen. Aus bisheriger
Praxis können folgende Richtwerte abgeleitet werden:
ca.
45–50 m²
für
eine Person,
ca. 60 m²
2
Zimmer für
2 Personen,
ca. 75 m²
3
Zimmer für 3 Personen,
ca. 85–90 m²
4 Zimmer für 4Personen
(Durchschnittswerte).
Umzüge in kleinere oder billigere Wohnungen wird es deshalb – wenn überhaupt
– nur in Einzelfällen geben. Darüber entscheiden die Kommunen vor Ort.
Welche
Vermögenswerte werden nicht angerechnet?
Haus/Wohnung:
Eine selbst genutzte Immobilie in angemessener Größe.
Barvermögen:
Ein Grundfreibetrag von jeweils 200€ pro Lebensjahr (mindestens jeweils
4.100€, höchstens jeweils 13.000€) pro Erwerbsfähigem und Lebenspartner. Für
vor dem 1.1.1948 Geborene gelten höhere Freibeträge von 520€ pro Lebensjahr
(höchstens 33.800€).
Kinder:
Die Bundesregierung sieht einen generellen Freibetrag von 4.100€ für jedes
Kind vor.
Rücklagen:
Für besondere Anschaffungen ein Freibetrag von 750€ pro Person (auch für
Kinder). Es gelten dieselben Regelungen wie bisher bei der Arbeitslosenhilfe.
PKW:
Ein angemessenes Auto.
Private
Altersvorsorge: Anlageformen, die der Alterssicherung dienen, bleiben, wenn
sie erst zu Beginn der Rente aktiviert werden, entweder vollständig
(Riester-Rente) oder bis zu einer Höhe von 13.000€ anrechnungsfrei.
Müssen
meine Kinder ihr Sparschwein schlachten?
Nein.
Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die Sparguthaben von minderjährigen
Kindern bis zu einer Höhe von 4.850 Euro für jedes Kind geschützt sind. Dies
wird gesetzlich geregelt. Damit bleiben im Regelfall auch
Ausbildungsversicherungen geschützt. Nur Vermögen oberhalb dieses Freibetrages
wird auf die Leistungen für das Kind angerechnet, nicht jedoch auf die
Leistungen für die Eltern. Kinder werden keinesfalls zum Unterhalt für ihre
Eltern herangezogen.
Arbeitslos
– Datsche los?
Nein.
Im Regelfall werden Bezieher von ALG II ihre Datschen behalten können. Das
bedeutet: Bestehende Nutzungsverträge müssen nicht gekündigt werden, wenn
dadurch kein erheblicher Vermögensvorteil zu erwarten ist. Datschen, die auf
eigenem Grund stehen, werden im Einzelfall nur dann als Vermögen berücksichtigt,
wenn eine Verwertung wirtschaftlich möglich und zumutbar ist.
Jung,
arbeitslos – hoffnungslos?
Nein.
Im Gegenteil: Für junge Menschen wird von Beginn an eine besonders intensive
Betreuung gelten. Ein Fallmanager wird sich um nur 75 Jugendliche kümmern;
bisher musste er bis zu 400 Arbeitslose betreuen. Am wichtigsten: Alle Menschen,
die jünger als 25 Jahre sind, haben mit Hartz IV erstmals einen gesetzlichen
Anspruch auf ein Angebot für eine Ausbildung oder Arbeitsstelle,
berufsvorbereitende Maßnahme oder Qualifizierung.
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