Johannes Schwebel

Johannes Schwebel wurde im Jahr 1490 in Pforzheim geboren. Er besuchte die Lateinschule seines Geburtsortes und fing mit 18 Jahren ein Studium in Tübingen an, brach es aber nach einem Jahr ab und wechselte danach zur Leipziger Universität. 1511 ging er nach Heidelberg, wo er sich für das Judentum und die hebräische Sprache interessierte. Dort lernte er Melanchthon kennen. Er wurde einer seiner besten Freunde.

Mit 20 Jahren trat er in den Spital-Orden des Heiligen Geistes ein. Sein Studium des Kirchenrechts schließt er 1513 in Heidelberg ab. In Straßburg wird er mit 28 Jahren zum Priester geweiht. Danach kehrt er für 8 Jahre in seine Heimatstadt zurück, wo er dem Heiligen Spital angehört. Johannes Schwebel ist ein Anhänger Luthers. Auch er meint, dass die Raffgier der Kirche kritisiert werden muss. Dadurch wird er dem Markgrafen verdächtig, Ihm wird vorgeworfen, gegen die Kirche zu sein. Deshalb in Angst versetzt, flieht Schwebel 1522 auf die Ebernburg des Franz von Sickingen. Da dieser aber Kriegsdienst leisten muss, kann er nicht auf dessen Anwesen bleiben. Folge: Wieder muss er fliehen. Diesmal auf die Burg Nanstein, die ihren Sitz in Landstuhl hat. Ludwig II, der Herzog von Zweibrücken, ernennt Johannes Schwebel zum Prediger seines Hofes. Dort lehrt Schwebel die erneuerte Glaubenslehre seiner Vorbilder Melanchthon aus Wittenberg und Martin Buzer aus Straßburg. Er hält seine Messen in deutscher Sprache und verteilt beim Abendmahl Brot und Wein.

Im Jahre 1533 verfasst er eine Kirchenordnung von 12 Artikeln, nach der sich alle Pfarrer richten sollen. Er fordert: Die Predigt des Wortes Gottes erfolgt auf der Grundlage der Heiligen Schrift! Die Kinder, und nicht erst die Erwachsenen, werden getauft; das Abendmahl wird so gefeiert, wie es Christus befohlen hat. Aber erst 1539 werden die 12 Artikel für das ganze Herzogtum durch den Herzog und eine Synode der Pfarrer allgemeingültig. Mit 50 fällt er, wie viele andere, der Pest zum Opfer. Nach 22 Jahren lassen seine Söhne in der Alexanderkirche in Zweibrücken, wo er begraben liegt, ein Grabmahl mit lateinischer Inschrift anbringen. Die Inschrift lautet (deutsch):

"Gott dem Allgütigen, dem Allmächtigen geweiht. Dem ehrengedachten Mann Johann Schweblin von Pforzheim, Gottesgelehrter und Pfarrer in Zweibrücken, und der frommen Frau Katharina Burggraf, die am 19. und 21. Mai des Jahres 1540 aus diesem vergänglichen Leben in den ewigen Kreis der Engel abberufen worden sind, ihren Eltern stets verehrungswürdigen Andenkens, die den Tag der Auferstehung hier erwarten wollen, haben ihre Söhne Heinrich und Rupert dies als Zeichen der Liebe gesetzt im Jahre 1562. Gedenke des Todes!"